Präsidium
13.11.2018

Gute-Kita-Gesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium bekräftigt die Forderung an den Bund nach einer dauerhaften und verlässlichen finanziellen Beteiligung an den Kosten der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Die wichtigen Ziele des Gute-Kita-Gesetzes dürfen nicht gefährdet werden durch eine Befristung der Finanzierung bis zum Jahr 2022.
     
  2. Die Städte müssen als örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe unbedingt einbezogen werden in die konkreten Verhandlungen zwischen Bund und den jeweiligen Bundesländern. Nur so können ihre Erfahrungen bezogen auf die praktische Umsetzbarkeit von Maßnahmen und die konkreten Bedarfe vor Ort berücksichtigt werden.
     
  3. Das geplante Inkrafttreten der Änderungen des Finanzausgleichgesetzes dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass in allen Bundesländern rechtzeitig entsprechende Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgeschlossen worden sind. Die ersten Maßnahmen sollen bereits im Jahr 2019 wirksam werden. Eine Finanzierung muss sichergestellt sein, sobald ein Bundesland mit dem Bund eine Vereinbarung hierzu geschlossen hat.
     
  4. Der bürokratische Aufwand bei Bund, Ländern und Kommunen zum Monitoring und zu Evaluation sollte möglichst gering gehalten werden. Es muss sichergestellt sein, dass die zur Verfügung gestellten Bundesmittel unmittelbar zu den Kommunen gelangen und konkret zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung entsprechend den Bund-Länder-Vereinbarungen eingesetzt wird. Die Qualitätsentwicklungsziele haben dabei Vorrang vor einer Elternbeitragsbefreiung, die über die Entlastung der Familien im Niedrigeinkommensbereich hinausgeht.