Präsidium
23.02.2021

Vom Baulandmobilisierungsgesetz zur Bodenpolitik – Anforderungen an den zukunftsfähi-gen Umgang mit Boden und Bauland

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium sieht mit Sorge, dass die Wohnraumversorgung großer Teile der Bevölkerung und die bodenpolitische Handlungsfähigkeit der Städte durch angespannte Grundstücksmärkte gefährdet ist. Angesichts der begrenzten Ressource Boden in den Städten werden hierdurch wichtige Teile der Wohnraumversorgung und eine integrierte Stadtentwicklungspolitik in Frage gestellt.
     
  2. Das Präsidium unterstreicht, dass eine aktive, vorausschauende Bodenvorratspolitik im Rahmen einer nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik eine zentrale Voraussetzung für die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Städte ist. In der laufenden Baurechtsnovelle muss den Städten die Möglichkeit eingeräumt werden, das Vorkaufsrecht grundsätzlich für alle Grundstücke im Gemeindegebiet ausüben zu können. Zumindest in Gebieten mit angespannten Bodenmärkten muss die Ausübung stets zum Verkehrswert möglich sein.
     
  3. Das Präsidium regt an zu prüfen, ob und wie dem Beispiel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme folgend bodenpreis­dämpfende Elemente in das allgemeine Städtebaurecht eingeführt und in ihrer Anwendung erleichtert werden können. Es sollte auch geprüft werden, ob ein Genehmigungs­vorbehalt für Baugrundstücke und Bauerwartungsland in Anlehnung an das Grundstücks­verkehrsgesetz für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke eingeführt werden kann.
     
  4. Das Präsidium begrüßt ausdrücklich die Vergabe von Grundstücken aus dem Bundes­vermögen unter Anwendung der "Verbilligungsrichtlinie". Dem muss, entsprechend der Empfehlung der Baulandkommission, nun auch die Vergabe des Grundvermögens bei ausgegliederten Gesellschaften folgen. Dies sollte auch für den Umgang mit dem Grundvermögen der Länder beispielgebend sein.
     
  5. Das Präsidium regt gegenüber Bund und Ländern erneut an, die Kommunen durch die Auflage von Bodenfonds zu unterstützen, indem sie ihre nicht mehr für eigene Zwecke benötigten Grundstücke in kommunale Bodenfonds einbringen. Zudem sollten Grund­stücke der öffentlichen Hände nicht zum Höchstgebot vermarktet, sondern grundsätzlich für gemeinwohlorientierte Nutzungen vorgehalten und ggf. mit entsprechender Zweck­bindung an die Kommunen vergünstigt abgegeben werden. Einen wichtigen Beitrag für die Bereitstellung bezahlbaren Baulands kann das Erbbaurecht leisten.