Präsidium
Positionen zu einer Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium bekräftigt seinen Beschluss vom Februar 2016, wonach Vorrechte für sogenannte "eigenwirtschaftlicher Verkehre" auf den Prüfstand zu stellen sind, damit Verkehrsunternehmen nicht einerseits Zuschüsse erwarten oder in Anspruch nehmen und andererseits eine Ausschreibung umgehen und bewährte kommunale Verkehrsunternehmen verdrängen. Es fordert im Falle einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) daher eine Stärkung der ÖPNV-Aufgabenträger durch Absicherung der Vergabe von Verkehrsleistungen – auch der Direktvergabe an ein kommunales Unternehmen. Das Präsidium sieht eine Vereinfachung der Vergabebestimmungen im Sinne der Städte als Kernforderung an, bevor andere Weichenstellungen im PBefG erfolgen.
- Das Präsidium erkennt, dass die multimodale Verknüpfung von Verkehrsleistungen und die Digitalisierung im ÖPNV erhebliche Chancen bieten, und unterstreicht erneut, dass die Roadmap digitale Vernetzung im öffentlichen Verkehr weitere Unterstützung erfährt. Die Kategorien Taxi und Mietwagen im PBefG haben sich ebenso bewährt wie die Abgrenzung zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Verkehrsdienstleistungen. Die Entwicklung neuer Vermittlungs- und Verkehrsdienste in Ergänzung zum ÖPNV kann auf Grundlage der "Experimentierklausel" im PBefG erprobt werden. Das PBefG ist erst auf Grundlage praktischer Erkenntnisse mit Augenmaß weiter zu entwickeln. Ziel muss es sein, die gleichzeitig bestehenden nicht unerheblichen Risiken für die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV auszuschließen. Den Städten und Gemeinden ist in jedem Fall ein Entscheidungsermessen bezüglich der Zulassung neuer Verkehrsdienste einzuräumen.
- Das Präsidium tritt, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des vom Bund aufgelegten ersten "Sofortprogramms Saubere Luft 2017 – 2020", für einen engagierten Umwelt- und Klimaschutz im Bereich des öffentlichen Verkehrs ein und begrüßt die Förderung von emissionsfreier Mobilität im ÖPNV. Die Vorschläge der EU zu einer Festlegung von strengeren Vergabequoten als für andere Fahrzeugkategorien lehnt das Präsidium dagegen ab. Dies würde zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Städte als ÖPNV Aufgabenträger führen. Verbindliche Mindestziele für die Anteile sauberer Straßenfahrzeuge bei der öffentlichen Auftragsvergabe dürfen nur mit finanzieller Kompensation durch Bund und Länder festgelegt werden. Andernfalls wäre eine Vorgabe von Vergabequoten in den Verkehrsunternehmen wirtschaftlich nicht tragbar und würde das ÖPNV-Angebot verteuern. Mit technologieoffeneren Vorgaben (u.a. durch Einbeziehung von EURO VI Dieselbussen) sind die Zielsetzungen der Luftreinhaltung mit geringerem Kostenaufwand zu erreichen. Gleichzeitig ist in Deutschland die Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für den Einsatz im ÖPNV zu forcieren.