Hauptausschuss
20.02.2019

Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung"

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss erachtet den vorgelegten Abschlussbericht der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" als geeignete Grundlage für die energie-, klimaschutz- und strukturpolitische Ausgestaltung des Kohleausstiegs bis 2038. Die vorgeschlagene regelmäßige Überprüfung u. a. im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und den Erfolg strukturpolitischer Maßnahmen sowie die Klimaschutzziele ermöglicht eine sachgerechte Anpassung des Ausstiegspfades. Die Überprüfung muss allerdings mit Beteiligung der Kommunen erfolgen.
     
  2. Der Hauptausschuss begrüßt die vorgeschlagenen struktur- und beschäftigungspolitischen Vorhaben sowie die vorgesehene Finanzierung in Höhe von 40 Milliarden Euro für 20 Jahre. Allerdings müssen die zur freien Verfügung in den betroffenen Ländern vorgesehenen Mittel von 700 Millionen Euro jährlich für Maßnahmen in den Braunkohlerevieren und den Regionen, in denen Steinkohle- und KWK-Kraftwerke abgeschaltet werden sollen, verwendet werden.
     
  3. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass die Finanzierung der energie-, klimaschutz- und strukturpolitischen Maßnahmen nicht zu Lasten der Förderung strukturschwacher Städte geht. Insbesondere dürfen die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie weitere, auf die Überwindung auch von Strukturschwächen angelegte Förderprogramme des Bundes nicht nur auf die Kohlereviere ausgerichtet werden.
     
  4. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung bezieht auch die Steinkohlekraftwerke mit ein, die in vielen Kommunen für eine effiziente Wärmeversorgung sorgen. Der Hauptausschuss begrüßt, dass die Umrüstung der Kraftwerke auf Gas oder andere nachhaltige Energieträger gefördert werden soll. Dafür ist es unerlässlich, dass die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiges Instrument für den Klimaschutz dauerhaft finanziell unterstützt wird. Es müssen vor allem die Stadtwerke, die in den letzten Jahren KWK-Anlagen auf Steinkohlebasis errichtet haben, neben rechtlich begründeter Entschädigungen Unterstützung zur Umrüstung auf innovative Technologien erhalten. Darüber hinaus sollte der Bund verstärkt Förderprogramme etablieren, die eine Umstellung bestehender Fern- und Nahwärmeversorgungssysteme auf erneuerbare Energiequellen unterstützen. Die Kosten für Entschädigungen dürfen nicht als Strompreisbestandteil letztlich durch die Verbraucher getragen werden.