Präsidium
03.04.2020

Kohleausstiegsgesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages - Telefonkonferenz
  1. Das Präsidium unterstützt den mit dem Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Ausstieg aus der Braunkohleförderung und Energiegewinnung aus Kohle, um die nationalen und internationalen Klimaziele einzuhalten.
     
  2. Die mit dem Kohleausstiegsgesetz vorgesehene entschädigungslose Stilllegung von Steinkohlekraftwerken ab 2026 widerspricht dem Gebot des Vertrauensschutzes, entwertet kommunale Investitionen und wird abgelehnt. Das Präsidium fordert den Bund auf, für eine sachgerechte und regional gleichberechtigte Entschädigung beim Ausstieg aus der Steinkohleverstromung zu sorgen.
     
  3. Das Präsidium begrüßt, dass die Umrüstung der Steinkohlekraftwerke auf Gas oder andere nachhaltige Energieträger gefördert werden soll. Es ist unerlässlich, dass die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiges Instrument für den Klimaschutz dauerhaft finanziell unterstützt wird, um eine effiziente Wärmeversorgung auch zukünftig sicherzustellen. Die vorgesehene Förderung der Umrüstung von Kohle- auf Gasbefeuerung sollte sich an den tatsächlichen Umbaukosten orientieren.
     
  4. Die Lasten des Rückbaus von Kraftwerken sowie der Konversion der Flächen für eine Nachnutzung dürfen nicht den Kommunen auferlegt werden. Der Bund sollte daher gemeinsam mit den Betreibern der Kraftwerke die finanzielle Absicherung der Rückbaukosten der Kraftwerksstandorte sicherstellen.
     
  5. Aus Sicht des Präsidiums ist der Bund gefordert, zügig die Rahmensetzungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien zu verbessern. Dazu gehören vorrangig die Abschaffung der Ausbaubeschränkung für geförderte Photovoltaikanlagen und die Stärkung der Akzeptanz von Windenergieanlagen.