Präsidium
13.11.2019

Kindergrundsicherung

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Der Deutsche Städtetag unterstützt die Einführung einer Kindergrundsicherung als zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut und zur Verbesserung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
     
  2. Die bisherigen Leistungen zur Absicherung des Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen müssen zur Finanzierung der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden und einfach zu beantragen sein. Eine Verwaltungsvereinfachung kann zu Entlastungen der Kommunalverwaltung und zu einer höheren Transparenz der Leistungen für Kinder und Jugendliche führen.
     
  3. Die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung erfordert ein erhebliches Finanzierungsvolumen. Bund und Länder müssen für die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einstehen. Eine eventuelle Kindergrundsicherung muss als Bundesleistung eingeführt werden, die die Kommunen nicht zusätzlich finanziell belasten darf. Die kommunalen Spitzenverbände sind in die weiteren Beratungen von Bund und Ländern einzubeziehen.
     
  4. Die Unterkunftskosten dürfen nicht Bestandteil der Kindergrundsicherung sein. Sie sind sehr unterschiedlich aufgrund der lokalen Bedingungen des Wohnungsmarktes. Die Existenzsicherung muss hinsichtlich der Unterkunftskosten separat und bedürftigkeitsabhängig durch die Grundsicherung (SGB II und SBG XII) erfolgen.