Hauptausschuss
14.11.2018

Zuwanderung aus Südosteuropa

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags stellt fest, dass der überwiegende Teil der Menschen, die seit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens zugewandert sind, gut in die Gesellschaft integriert ist. Er stellt gleichzeitig fest, dass ein Teil der Zuwandernden erhebliche Schwierigkeiten mit der Integration hat, so dass in den besonders betroffenen Städten deutlich wahrzunehmende Probleme entstanden sind, die unter den derzeitigen Bedingungen nicht von den Städten alleine zu bewältigen sind.
     
  2. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages appelliert an die EU, den Bund und die Länder, sich stärker als bisher dieser Problematik anzunehmen. Es ist erforderlich, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die betroffenen Städte in die Lage versetzen, die Folgen der verstärkten Zuwanderung aus Südosteuropa zu bewältigen. Der Bund ist aufgefordert, sich maßgeblich und nachhaltig an den kontinuierlich steigenden Aufwendungen der betroffenen Städte zu beteiligen. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hebt hervor, dass die laufenden EU-Förderprogramme eine gute Unterstützung der besonders betroffenen Städte sind. Auch nach der aktuellen Förderperiode ist diese Hilfe richtig und notwendig, sodass Entscheidungen über Folgemaßnahmen notwendig sind. Die Städte dürfen mit dieser Aufgabe weder von Bund und Ländern noch von der europäischen Ebene allein gelassen werden.
     
  3. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages betont, dass die bisher insbesondere bundesseitig ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Problemlagen in den Ankunftsquartieren zu bewältigen. Zudem besteht für die betroffenen Menschen die Gefahr, dass sie in ausbeuterische und teilweise kriminelle Strukturen geraten, die letztendlich eine Integration in die Gesellschaft verhindern. Hierzu bedarf es nach Auffassung des Hauptausschusses einer integrierten Gesamtstrategie gemeinsam mit EU, Bund und Ländern.
     
  4. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages spricht sich dafür aus, die für Arbeitssuchende bestehenden Regelsysteme und das bestehende Regelsystem der Krankenkassen in die Gesamtstrategie einzubeziehen. Um den betroffenen Menschen eine Perspektive zu geben, muss die Integration in den Arbeitsmarkt gelingen. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages plädiert daher dafür, die hierfür in Deutschland bestehenden Regelsysteme in Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit (für den Personenkreis der arbeitssuchenden EU-Bürgerinnen und -Bürger) und der Jobcenter (für die Grundsicherungsleistungen des SGB II) für diese Aufgabe nutzbar zu machen, um eine bundeseinheitliche Struktur zur Unterstützung, Steuerung und Prüfung zu entwickeln. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages vertritt zudem den Standpunkt, dass die gesundheitliche Versorgung durch das zuständige Regelsystem der Krankenversicherung sichergestellt werden muss. Es gilt, den Zugang hierzu ohne bürokratische Hürden zu ermöglichen.
     
  5. Die Förderung der gesellschaftlichen Integration erfordert weitere Anstrengungen. Der Haupt-schuss des Deutschen Städtetages hält es für wichtig, auch für zugewanderte Menschen aus EU-Staaten einen Zugang zu den Integrationskursen zu ermöglichen.
     
  6. Um ein Gesamtkonzept der notwendigen Maßnahmen zu erstellen und umzusetzen, ist eine Evaluation der im Zusammenhang mit dem Staatssekretärsausschuss bundesseitig angestoßenen Maßnahmen notwendig. Nur so können Handlungsbedarfe identifiziert und angegangen werden. Der Hauptschuss fordert den Bund auf, erneut einen entsprechenden Staatssekretärsausschuss bzw. eine Bund-Länder-AG einzurichten.