Hauptausschuss
14.11.2018

Ergänzung des Mietrechtsanpassungsgesetzes – Verlängerung des Betrachtungszeitraumes der ortsüblichen Vergleichsmiete

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages unterstützt das Ziel einer möglichst großen Verbreitung "guter" Mietspiegel. "Gute" Mietspiegel werden auf Basis einer repräsentativen Datengrundlage unter Anwendung angemessener statistischer Verfahren erstellt, sind rechtssicher und finden Akzeptanz in der konkreten Anwendung. In der Regel erfüllen insbesondere qualifizierte Mietspiegel diese Kriterien. Mietspiegel müssen weiterhin ihre marktbefriedende Funktion in Hinblick auf Transparenz und Rechtssicherheit erfüllen können.
     
  2. Die geplante Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Jahre kann ein politisches Signal zur Dämpfung der anhaltenden Mietpreisanstiege in vielen Städten darstellen. Insbesondere das Instrument des qualifizierten Mietspiegels darf durch dieses Vorhaben aber nicht in seiner grundsätzlichen Akzeptanz geschwächt werden. Der Übergangszeitraum für die Neufeststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete muss ausreichend lang bemessen werden, um die laufende Erstellung von Mietspiegeln nicht zu gefährden. 
     
  3. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages fordert den Gesetzgeber auf, die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes durch Änderungen des konkreten Mietspiegelrechts zu begleiten. Die Kommunen benötigen insbesondere in Fragen der Datenverfügbarkeit und -erhebung sowie der Anerkennung von Mietspiegeln Unterstützung von Seiten des Gesetzgebers. Dazu gehören auch Präzisierungen von Mindeststandards im Hinblick auf die Repräsentativität und Aktualität der auszuwertenden Daten.