Hauptausschuss
26.11.2020

Angemessene Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Städtetages stellt fest, dass wirksame und praxistaugliche Gesetze nur dann entstehen, wenn die vollziehenden Stellen bereits in den Entstehungsprozess einbezogen werden. Die Städte sind bereit, ihr Erfahrungs- und Vollzugswissen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Sie erwarten im Gegenzug, dass sie frühzeitig eingebunden werden. Dies ist zwar in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, wird aber in der Praxis oft nicht beachtet.
     
  2.  Zu kurze Stellungnahmefristen höhlen die Beteiligungsrechte der Städte aus, da dadurch eine angemessene und sachgerechte Befassung der oft komplexen Regelungen vielfach nicht möglich ist. Der Hauptausschuss erwartet, dass diese Grundbedingung für gute Gesetzgebung auch eingehalten wird. Nur so können Gesetze konsistent, vollzugstauglich und sachgerecht ausgestaltet und eine gute Gesetzesqualität erreicht werden.
     
  3. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages fordert das Bundeskanzleramt auf sicherzustellen, dass die Regelungen der GGO auch in den Bundesministerien gelebt und beachtet werden.