Hauptausschuss
04.06.2019

Grundsteuer

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss betrachtet mit großer Sorge, dass Bund und Länder auch sieben Monate vor Fristablauf noch immer keine Einigung auf ein Reformkonzept für die Grundsteuer erzielt haben.
     
  2. Das Präsidium fordert Bund und Länder auf, auf der Grundlage der Referenten-Entwürfe vom 9. April 2019 mit aller Kraft den Gesetzgebungsprozess voran zu bringen. Offen gebliebene Diskussionspunkte müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden, um ein fristgerechtes Inkrafttreten eines Reform-Gesetzes zu gewährleisten.
     
  3. Die Städte bekennen sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Reform. Zur Erreichung dieses Ziels werden die Städte die örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen.
     
  4. Die Verantwortung für eine fristgerechte Reform der Grundsteuer liegt allein bei Bund und Ländern. Daher müssen Bund und Länder vollumfänglich für alle gemeindlichen Steuerausfälle einstehen, die durch weitere Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren entstehen.