Hauptausschuss
04.06.2019

Förderung des Radverkehrs

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Die Verkehrsministerkonferenz hat zur Förderung des Radverkehrs eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen. Der Hauptausschuss nimmt dies zur Kenntnis und begrüßt die Ankündigung des Bundesverkehrsministers, über diese Vorschläge hinaus auch weitere Regelungen zu prüfen und dazu kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen.
     
  2. Der Hauptausschuss sieht über die Vorschläge der Länder hinaus Ergänzungsbedarf unter anderem bei der Erleichterung der Anordnung von Fahrradstraßen im innerstädtischen Bereich und der Möglichkeit der Anordnung von Schutzstreifen außerorts. Er plädiert für die Einführung einer Innovationsklausel in der Straßenverkehrsordnung, die  den Radverkehr und neue Formen nachhaltiger Mobilität im Straßenverkehr flexibel und rechtssicher voran bringt.
     
  3. Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Radwegeinfrastruktur in vielen Kommunen an ihre Grenzen stößt. Dies wird durch die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zusätzlich verschärft. Erforderlich ist daher eine Radwegeoffensive von Bund, Ländern und Kommunen. Hierzu zählt unter anderem der Ausbau von überregionalen, regionalen und kommunalen Radschnellwegen. Ferner bedarf es der investiven Förderung von Fahrradstationen zum Umstieg an Bahnhöfen und wichtigen Haltestellen des ÖPNV. Dazu ist die Radverkehrsförderung des Bundes verlässlich und dauerhaft auf über 200 Millionen Euro jährlich anzuheben und Förderungen in mindestens gleicher Höhe über die fortgesetzte Gemeindeverkehrsfinanzierung der Länder sicherzustellen.
     
  4. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Mai 2019 den Prozess zur Fortschreibung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) begonnen. Der Hauptausschuss begrüßt die dazu vom BMVI vorstellten Eckpunkte eines NRVP 3.0, die aber noch der Beteiligung der Mitgliedsstädte bedürfen.