Präsidium
Weiterentwicklung des SGB II
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium stellt fest, dass nur handlungsfähige und selbstständige Jobcenter effektiv Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen. Dazu müssen sie künftig wieder alle Kernaufgaben verantworten und für alle Kundinnen und Kunden im Leistungsbezug allein zuständig sein. Menschen in beruflicher Weiterbildung, Rehamaßnahmen oder Beschäftigung brauchen das Jobcenter als ihren alleinigen Ansprechpartner.
- Das Präsidium hält fest, dass Jobcenter nur dann erfolgreich sein können, wenn Sie in der Stadt verankert sind und auf lokale Rahmenbedingungen angepasst agieren können. Sie brauchen mehr Spielraum für innovative und lokale, fachübergreifende Lösungen.
- Das Präsidium plädiert dafür, die Handlungsfähigkeit der Jobcenter zu stärken, in dem erfolgreiche Instrumente und Regelungen priorisiert werden können. Coaching, aufsuchende Arbeit und Teilhabe am Arbeitsmarkt müssen u.a. ausgebaut und auskömmlich finanziert werden. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt durch Qualifizierung bleibt ein bedeutendes Ziel.
- Gleichzeitig sieht das Präsidium die Notwendigkeit, die schnelle Arbeitsaufnahme als einen wichtigen Baustein der Arbeit im Jobcenter wieder stärker in den Blick zu nehmen. Mögliche Sanktionen und Leistungsminderungen müssen so gestaltet sein, dass sie bürokratie- und verwaltungsarm umsetzbar sind und das klare Ziel haben, Anreize für eine dauerhafte und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu setzen.
- Das Präsidium fordert ausdrücklich, eine nachhaltige Entbürokratisierung des Bürgergeldes und eine klare Aufgabenaufteilung zwischen Jobcenter und Agentur. Die Jobcenter brauchen eine auskömmliche Finanzausstattung und lokale Besonderheiten bei der Finanz- und Personalausstattung sind zwingend zu beachten.
- Migranten ohne Leistungsansprüche im SGB II müssen intensiver als bislang durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert, qualifiziert und in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Eine frühe Ansprache von Asylsuchenden, Migranten aus der Europäischen Union und anderen potenziellen Fachkräften durch die Agenturen muss ein zentraler Baustein im Aufgabenportfolio werden. Dabei muss die Bundesagentur intensiv die vorhandenen lokalen Strukturen einbeziehen.