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Präsidium
26.03.2025

Reform der Schuldenbremse/Einrichtung eines Sondervermögens Infrastruktur

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium begrüßt die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Verfassungsänderungen.
     
  2. Das Sondervermögen des Bundes zur Modernisierung der Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro über 12 Jahre verbessert die Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand und leistet einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der anstehenden Transformationsprozesse. Dem Infrastrukturpaket muss jedoch ein Paket zum Bürokratieabbau und zur Verfahrensbeschleunigung folgen, damit das Geld schnell auf die Straße kommt. Die Städte bieten an, dazu ihr Erfahrungswissen einzubringen.
     
  3. Das Präsidium begrüßt, dass 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen ausdrücklich für die Länder und Kommunen vorgesehen sind. Mehr als drei Viertel der Investitionen von Ländern und Kommunen werden von den Kommunen geleistet. Dies muss sich bei den Vereinbarungen von Bund und Ländern zur Umsetzung des Sondervermögens und den länderinternen Regelungen widerspiegeln.
     
  4. Dieser Teil des Sondervermögens kann ohne weitere inhaltliche Einschränkungen für kommunale Investitionen aller Art genutzt werden. Das Präsidium spricht sich dafür aus, diese Möglichkeiten nicht einzuengen. Anstelle von aufwändigen Förderprogrammen bieten sich für Investitionen zweckgebundene Zuweisungen als Transferweg der Mittel an. Bund und Länder sind aufgefordert, sich schnell zu verständigen, wie die 100 Milliarden Euro Investitionsmittel auf die einzelnen Länder und Kommunen aufgeteilt werden. Dabei empfiehlt sich ein Verteilschlüssel, der die Investitionsbedarfe berücksichtigt, denkbar wären kombinierte Indikatoren wie beispielweise Einwohnerzahl und Arbeitslosenquote.
     
  5. Das Präsidium betont, dass die Kommunen auch an den weiteren 300 Milliarden Euro des Sondervermögens partizipieren können, sofern es sich um Investitionen in Bereichen handelt, in denen der Bund schon heute unterstützend tätig sein darf. Auch Haushaltsmittel von Bund und Ländern außerhalb des Sondervermögens können weiterhin für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung stehen.
     
  6. Das Präsidium begrüßt ausdrücklich, dass der Klima- und Transformationsfonds um 100 Milliarden Euro aufgestockt wird. Damit können weitere Zukunftsinvestitionen für Energie- und Wärmewende, gerade auch im kommunalen Bereich, auf den Weg gebracht werden.
     
  7. Das Präsidium begrüßt zudem die beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes zur Schuldenbremse des Bundes. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage ist es richtig dafür zu sorgen, dass der Bund die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands besser sicherstellen kann. Zur Verteidigungsfähigkeit im Sinne des Gesetzes gehören explizit auch Zivil- und Katastrophenschutz. Auch Infrastrukturen in kommunaler Trägerschaft können verteidigungsrelevant sein und gehören dann in die Mitfinanzierung des Bundes. Das Präsidium erwartet, dass die dafür benötigten Mittel rechtzeitig und verlustfrei in den Städten ankommen.
     
  8. Das Präsidium unterstreicht, dass die Erhöhung der kommunalen Investitionsmittel nicht die kommunale Finanzkrise löst. Die Notwendigkeit einer strukturellen Verbesserung der kommunalen Einnahmeseite und einer Korrektur Ausgabendynamik im gesetzlich normierten Bereich bleibt bestehen, der Bund trägt in beiden Feldern Verantwortung. Die Modifizierung der Schuldenbremsen der Länder vergrößert zudem den haushaltspolitischen Spielraum der Länder. Die Landesregierungen sollten diesen Spielraum für eine Stärkung der kommunalen Finanzausstattung nutzen.