Präsidium
26.03.2025

Gewalthilfegesetz – Umsetzung des Gesetzes

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium stellt fest, dass häusliche Gewalt ein gravierendes und fortbestehendes gesellschaftliches Problem ist.
     
  2. Es begrüßt, dass der Deutsche Bundestag als Antwort darauf am 31. Januar 2025 mit breiter Mehrheit des Bundestages das Gewalthilfegesetz (GewHG) beschlossen und Bundesmittel zum Ausbau des Hilfesystems zur Verfügung gestellt hat. Das Präsidium sieht mit großer Sorge, dass die Finanzierung dieser Daueraufgabe zeitlich begrenzt ist. Die Städte werden nicht dazu in der Lage sein, sich nach dem Auslaufen der Bundesfinanzierung finanziell an der Aufgabe zu beteiligen.
     
  3. Das Präsidium begrüßt, dass der beschlossene Rechtsanspruch, nach entsprechenden Hinweisen der Städte, erst zum 1. Januar 2032 in Kraft tritt und auf gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder beschränkt wird. Es bestehen allerdings erhebliche Zweifel daran, dass dieser Rechtsanspruch rechtzeitig überall erfüllt werden kann. Angesichts der weiter anhaltenden Wohnungsmarktkrise und wachsender Probleme, Fachkräfte der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik zu gewinnen, wird es weiterhin schwierig bleiben, weitere Plätze in Frauenhäusern zu schaffen.
     
  4. Das Präsidium hält mit Bezug auf die nun folgende Ausgestaltung des Rechtsanspruches durch die Länder fest, dass eine Aufgabenübertragung durch die Länder auf Kommunen weder sachgerecht noch zielführend wäre. Die Aufgabe muss unmittelbar durch die Landesverwaltung wahrgenommen werden.
     
  5. Das Präsidium mahnt an, dass bei der anstehenden Umsetzung die Expertise der Städte einbezogen werden muss. Dies gilt insbesondere für die vorgesehenen Ausgangsanalysen und Entwicklungsplanungen der Länder.