Präsidium
Beschleunigung und Naturschutz zusammendenken
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Funktionierende Verkehrs- und Energieinfrastruktur sowie grün-blaue und digitale Infra-strukturen sind Grundpfeiler der Daseinsvorsorge, des Gemeinwohls und der nationalen Sicherheit. Sie sind unerlässlich für Transformation, Wirtschaftskraft und Wohlstand. Wir brauchen eine deutliche Beschleunigung, insbesondere bei der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau unserer Infrastruktur. Eine gute Personalausstattung der kommunalen Behörden, digitale Prozesse, praxisfreundliche Gesetze und ein gemeinsames Zusammenwirken aller Akteure sind wichtige Voraussetzungen, damit Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller gelingen.
- Dazu gehört ebenso eine einheitliche und integrierte Umweltgesetzgebung. Klimaschutz, Klimaanpassung und der Erhalt der Biodiversität sind zentrale gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgaben. Natur- und Artenschutz sind Partner einer gemeinwohlorientierten und zukunftsgerichteten Stadt- und Regionalentwicklung. Gleichzeitig können gezielte Vereinfachungen im Natur- und Artenschutz, wie der Verzicht auf Doppelprüfungen, helfen, Verfahren zu beschleunigen Beschleunigung und Natur- und Artenschutz müssen stärker gemeinsam gedacht werden.
- Der Deutsche Städtetag spricht sich dafür aus, bei den Eingriffsregelungen eine bevorratende Kompensation im Biotopverbund als Standard vorzusehen. Dies entlastet Vorhabenträger, erhöht die Wirkung für den Naturschutz und fördert die grüne Infrastruktur. Der Vorrang der Realkompensation muss dabei beibehalten werden. Um die Flächen sichern zu können, müssen Vorkaufsrechte für Flächenagenturen und Ökokontoanbieter ausgeweitet werden.
- Bei der Modernisierung der gesamten Infrastruktur, das heißt Sanierung oder Ersatzneubau am gleichen oder nur geringfügig veränderten Ort und im vergleichbaren Volumen, sollte ein Verzicht auf bestimmte natur- und artenschutzrechtliche Prüfungen möglich sein. Dies ist auch für neue Infrastrukturvorhaben vorstellbar, die auf den Klimaschutz einzahlen.
- Für die Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur nach Extremwetterereignissen muss der Rechtsrahmen so ausgestaltet werden und anwendbar sein, dass Schäden unverzüglich beseitigt werden können. Wiederherstellungsmaßnahmen sollten auf der Grundlage bestehender Daten getroffen werden können. Es muss im Zuge dessen möglich sein, die geschädigte Infrastruktur zu modernisieren und qualitativ weiterzuentwickeln.