Präsidium
22.01.2025

Finanzierung von Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen als neue Gemeinschaftsaufgabe

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium betont die zentrale Bedeutung von Klimaschutz und Klimaanpassung als gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgaben. Es fordert die Länder auf, das Bundesklimaanpassungsgesetz zügig umzusetzen. Das Präsidium bekräftigt dabei, dass die Städte aufgabengerechte Mittel der Länder und des Bundes für eine erfolgreiche Umsetzung von Klimamaßnahmen mittels Klimakonzepten benötigen. Nur unter der Voraussetzung einer auskömmlichen Finanzierung ist eine Ausgestaltung als Pflichtaufgabe denkbar.
     
  2. Für die Städte kommt es vor allem darauf an, dass die Umsetzung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten dauerhaft und planbar von Bund und Ländern mitfinanziert werden. Das Präsidium spricht sich dafür aus, eine neue Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz und für Klimaanpassung im Grundgesetz einzuführen. Eine Gemeinschaftsaufgabe kann ein geeigneter Weg sein, um die enormen investiven Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren.
     
  3. Voraussetzung für die Unterstützung einer Gemeinschaftsaufgabe ist, dass die Mittel des Bundes und der Länder auskömmlich sind und von den Ländern zu den Kommunen verlässlich und unbürokratisch über ein mehrjähriges Budget fließen. Auch im Vorfeld einer möglichen Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe muss es eine Finanzierungsverantwortung für kommunalen Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung durch Bund und Länder geben. Das Präsidium bittet Bund und Länder, in einen gemeinsamen Dialog zur konkreten Ausgestaltung einer solchen neuen Gemeinschaftsaufgabe einzutreten. Zudem müssen weitere Finanzierungswege für die Energiewende gegangen werden.