Hauptausschuss
Steuerlicher Querverbund
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Der Hauptausschuss stellt erneut fest, dass der ertragssteuerliche Querverbund eine unverzichtbare Finanzierungssäule für den öffentlichen Personennahverkehr und die kommunalen Bäderbetriebe ist.
- Der Hauptausschuss fordert von Bund und Ländern eine EU-beihilferechtskonforme gesetzliche Absicherung der bisherigen Verwaltungspraxis beim steuerlichen Querverbund.
- Der Hauptausschuss fordert von Bund und Ländern einen zeitnahen Nichtanwendungserlass für das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. August 2024 – V R 43/21, damit der steuerliche Querverbund auch im Zeitraum bis zu einer gesetzlichen Absicherung der bisherigen Verwaltungsauffassung weiter rechtssicher angewendet werden kann.