Hauptausschuss
23.01.2025

Steuerlicher Querverbund

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss stellt erneut fest, dass der ertragssteuerliche Querverbund eine unverzichtbare Finanzierungssäule für den öffentlichen Personennahverkehr und die kommunalen Bäderbetriebe ist.
     
  2. Der Hauptausschuss fordert von Bund und Ländern eine EU-beihilferechtskonforme gesetzliche Absicherung der bisherigen Verwaltungspraxis beim steuerlichen Querverbund.
     
  3. Der Hauptausschuss fordert von Bund und Ländern einen zeitnahen Nichtanwendungserlass für das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. August 2024 – V R 43/21, damit der steuerliche Querverbund auch im Zeitraum bis zu einer gesetzlichen Absicherung der bisherigen Verwaltungsauffassung weiter rechtssicher angewendet werden kann.