Hauptausschuss
23.01.2025

Positionspapier zur Umsetzung der Krankenhausreform

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser. Aktuell sind insbesondere die kommunalen Kliniken unterfinanziert. Sie müssen von ihrer Stadt systemwidrig mit vielen Millionen Euro jährlich gestützt werden, um eine Insolvenz zu verhindern und die Gesundheitsversorgung einer ganzen Region aufrecht zu erhalten. Der Bund muss dringend die Finanzierung der Betriebskosten auskömmlich ausgestalten und gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Investitionsmittel bereitstellen.
     
  2. Der Hauptausschuss sieht nach dem Inkrafttreten des neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die Chance, in einen kontrollierten Schrumpfungsprozess einzutreten, mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung und die Finanzierung der Häuser zu verbessern. Er sieht die Bundesländer hier in einer besonderen Verantwortung. Die Landeskrankenhausplanung muss endlich konsequent eine steuernde Wirkung entfalten, um diese Ziele zu erreichen.
     
  3. Das Gesetz weist jedoch in seiner derzeitigen Fassung Schwächen auf. Der Hauptausschuss erwartet, dass die kommunale Expertise mit einbezogen wird, um mit den noch zu entwickelnden Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds, zu den Qualitätskriterien und Leistungsgruppen sowie zu den Mindestvorhaltezahlen Korrekturen und Konkretisierungen des KHVVG vorzunehmen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass im Transformationsprozess keine Versorgungsengpässe auftreten. Eine übergangsweise Einführung der am weitesten fortgeschrittenen Krankenhausreform aus Nordrhein-Westfalen auf weitere Bundesländer könnte der richtige Weg sein. Mit dem KHVVG muss zudem eine finanzielle Stabilität für die Krankenhäuser erreicht werden.
     
  4. Bis die Reform wirkt, werden Jahre vergehen. Die kommunalen Krankenhäuser kämpfen derzeit mit einer äußerst angespannten finanziellen Situation. Viele Kommunen sehen sich gezwungen, ihre Krankenhäuser mit Zuschüssen in teils dreistelliger Millionenhöhe vor der Insolvenz zu retten. Der Hauptausschuss fordert den Bund auf, auch in der Übergangszeit bis zum Wirksamwerden des KHVVG eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung sicherzustellen. Auch muss er den derzeit stattfindenden kalten, unregulierten Strukturwandel stoppen.
     
  5. Der Hauptausschuss fordert vom Bund die Entwicklung von Instrumentarien, mit welchen die Auswirkungen der Reform, insbesondere der Vorhaltefinanzierung engmaschig beobachtet werden können. Fehlentwicklungen müssen unverzüglich nachgesteuert werden.
     
  6. Der Hauptausschuss beschließt das Positionspapier "Forderungen zur Umsetzung der Krankenhausreform".