Hauptausschuss
23.01.2025

Positionspapier "Die Bedeutung von Social Media für die Kommunikationsarbeit der Städte"

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss betont, dass die Kommunikation der Städte in sozialen Netzwerken ("Social Media") nicht nur unverzichtbarer Teil ihrer zeitgemäßen und zielgruppengerechten Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerkommunikation sowie Bürgerinformation ist. Die Städte haben als Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung sogar die Pflicht, die Öffentlichkeit vor Ort zu informieren – auch über soziale Netzwerke.
    Die umfassende und transparente Information zu städtischen Entscheidungen, Maßnahmen und Angeboten auch über soziale Netzwerke stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik vor Ort – und in Zeiten zunehmender Desinformation und "Fake News" auch das Vertrauen in demokratische Prozesse.
     
  2. Eine große Bedeutung haben soziale Netzwerke auch für eine möglichst schnelle und direkte Kommunikation im Krisen- und Katastrophenfall. Sie sind in diesen Fällen ein wichtiger Baustein der Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen kritischer Infrastrukturen und allen Akteuren im Bevölkerungsschutz.
     
  3. Desinformationskampagnen unterschiedlichster Akteure nehmen zu. Sie sind Teil einer „hybriden Bedrohung“ Deutschlands. Städte sind vor allen in den sozialen Netzwerken zunehmend von solchen Aktionen betroffen. Deshalb brauchen Städte umfassende Möglichkeiten zur Social-Media-Kommunikation, um mit gesicherten Informationen öffentlicher Stellen Desinformation entgegenwirken zu können. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen die Städte über Desinformationskampagnen umgehend informieren und sie beim Umgang mit Desinformation unterstützen. Außerdem müssen die Anbieter sozialer Netzwerke aktiv Maßnahmen gegen Desinformationen und Fake News ergreifen sowie, wenn bereits vorhanden, fortführen und ausbauen.
     
  4. Der rechtliche Rahmen muss so gestaltet sein, dass Städte ihre Kommunikation in den sozialen Netzwerken dauerhaft betreiben und wenn nötig ausbauen können. Die Anbieter sozialer Netzwerke müssen eine datenschutzkonforme Nutzung ihrer Dienste ermöglichen. Die Aufsichtsbehörden für Datenschutz müssen die offenen Rechtsfragen im Sinne einer einvernehmlichen, datenschutzkonformen Nutzungsmöglichkeit sozialer Netzwerke klären. Sollte es gesetzlichen Änderungsbedarf geben, um Städten eine dauerhafte Präsenz in sozialen Netzwerken datenschutzkonform zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber entsprechend aktiv werden.
     
  5. Der Hauptausschuss fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit auf deutscher und/oder europäischer Ebene eine Regulierung der Algorithmen sozialer Netzwerke im Sinne eines offenen, fairen und demokratischen Diskurses geboten und möglich ist.
     
  6. Der Hauptausschuss beschließt das Positionspapier "Die Bedeutung von Social Media für die Kommunikationsarbeit der Städte".