Hauptausschuss
Kommunale Finanzkrise
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Die finanzielle Situation der Städte ist dramatisch. Im Jahr 2024 verzeichnen die Städte, Gemeinden und Landkreise voraussichtlich ein Defizit von mehr als 13 Milliarden Euro. Auch für das Jahr 2025 und die folgenden Jahre werden trotz entschiedener Sparmaßnahmen der Kommunen vergleichbare Defizite erwartet. In vielen Fällen müssen die Städte sinnvolle freiwillige Ausgaben streichen, weil sie gesetzlich zu anderen, weniger sinnvollen Ausgaben gezwungen sind.
- Mit großer Sorge stellt der Hauptausschuss fest, dass sich die aktuelle Situation fundamental von vergangenen Finanzkrisen unterscheidet. Es handelt sich um eine strukturelle Krise, die durch die bestehende Wachstumsschwäche verschärft wird. Deshalb sind neue oder ausgeweitete staatliche Leistungen ebenso wie Steuersenkungen nur dann finanzierbar, wenn andere Leistungen eingeschränkt bzw. Standards abgesenkt werden. Es droht eine grundlegende Krise des Sozialstaates. Dies gilt nicht nur für die kommunale Ebene, sondern auch für Bund und Länder.
- Die Städte und Gemeinden fordern strukturelle Änderungen wie beispielsweise einen höheren Anteil vom Umsatzsteueraufkommen. Die Altschuldenproblematik muss gelöst und die Gefahr einer Neuverschuldung vermieden werden. Daher fordern wir eine auskömmliche Finanzierung der Pflichtaufgaben, die der Bund auf die Länder und ihre Kommunen überträgt oder bereits übertragen hat. Zudem benötigen die Städte einen deutlich größeren Freiraum bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, damit sie die knappen Finanzmittel zielgenauer und unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort einsetzen können.
- Der Hauptausschuss lehnt eine Verlagerung von Schulden in die kommunalen Haushalte strikt ab. Eine Reform der Schuldenbremse ist nur dann sinnvoll, wenn sichergestellt werden kann, dass die zusätzlichen Verschuldungsspielräume für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur oder für zusätzliche Ausgaben in Bildung verwendet werden. Eine Lockerung der Schuldenbremse darf nicht dazu führen, dass der Konsolidierungs- und Reformdruck der öffentlichen Hand abgemildert wird.
- Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen in den Wahlprogrammen führen zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den öffentlichen Haushalten. Entsprechende Maßnahmen ohne Kompensation der Einnahmeausfälle durch den Bund lehnt der Deutsche Städtetag ab.