Präsidium
05.06.2024

Gewalthilfegesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium bekräftigt die Bereitschaft der Städte, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu bekämpfen.
     
  2. Das Präsidium nimmt den Diskussionsentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Kenntnis. Es begrüßt, dass mit dem Gesetzesvorhaben der bedarfsgerechte Ausbau und die finanzielle Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder verbessert werden soll. Das Präsidium sieht diesbezüglich Bund und Länder in der Pflicht.
     
  3. Die Städte betonen, dass Bund und Länder die Kostenübernahme garantieren müssen, wenn Grundlagen für neue Leistungsansprüche geschaffen werden. Die kommunale Gestaltungsfreiheit vor Ort muss gewahrt bleiben, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur muss im Blick bleiben.
     
  4. Das Präsidium hält das Instrument eines individuellen Rechtsanspruches auf Schutz und Beratung für Betroffene von Gewalt, auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, derzeit nicht für umsetzbar. Dadurch würden bei Betroffenen Erwartungen geschaffen, die nach Einschätzung der Städte nicht erfüllt werden können. Das Präsidium spricht sich vielmehr für eine bundesgesetzliche Verankerung dahingehend aus, dass dem Schutzinteresse von Betroffenen durch eine einzelfallunabhängige, institutionelle Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen Rechnung getragen wird.
     
  5. Das Präsidium fordert, dass Schutz- und Beratungsleistungen vorrangig für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen vorgehalten werden sollten. Eine Ausweitung auf alle gewaltbetroffenen Personen ist mit den vorhandenen Angeboten nicht umsetzbar.