Präsidium
05.06.2024

Begriff Konzern Stadt im Beihilferecht

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Die kommunalen Unternehmen erbringen Leistungen der Daseinsvorsorge und sind damit nicht auf eine reine Gewinnmaximierung ausgerichtet. Aufgrund ihrer Rolle und Aufgaben sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen sind sie nicht mit privaten Unternehmen gleichzusetzen. Das Präsidium sieht daher die Notwendigkeit, für die kommunalen Beteiligungen den Begriff des verbundenen Unternehmens (Konzernbegriff) im Beihilferecht zu klären.
     
  2. Das Präsidium fordert den Bund auf, sich bei der Europäischen Kommission für eine Klarstellung einzusetzen und zu einer Auslegung des Begriffs Konzern Stadt im Sinne der Kommunen zu gelangen. Das Präsidium sieht das Argumentationspapier zum Konzernbegriff im Beihilferecht hierfür als eine geeignete Grundlage an.