Präsidium
05.06.2024

Änderung Bundesstatistikgesetz – gemeinsamer Antrag des Deutschen Städtetages und des Verbands Deutscher Städtestatistik

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Die Städte benötigen in vielen Bereichen kleinsträumige Daten für Analysen und als Entscheidungsgrundlage für die Kommunalpolitik und -verwaltung. Das Präsidium des Deutschen Städtetages betont, dass die Zugangsmöglichkeiten für die kommunale Ebene zu granularen Daten, die sie für Planungszwecke dringend benötigen, oftmals unzureichend sind.
     
  2. Das Präsidium des Deutschen Städtetages begrüßt die Initiative zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes für einen besseren kommunalen Datenzugang, die gemeinsam mit dem Verband Deutscher Städtestatistik verfolgt werden soll. Ein den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gleichgestellter Datenzugang auch für die abgeschotteten kommunalen Statistikstellen ist für die kommunalen Planungen und Entscheidungen notwendig und verhindert Doppelerhebungen. Gleiches gilt für die dauerhafte Speicherung der Adresse oder Geokoordinate.