Präsidium
OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium erkennt an, dass das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) positive Impulse für die Verwaltungsdigitalisierung in den Städten setzt. Die Reduzierung auf nur noch ein Bürgerkonto, das Bekenntnis zu Open Source, die Once-Only-Generalklausel und der Wegfall vieler Schriftformerfordernisse sind Schritte in die richtige Richtung.
- Das Präsidium betont, dass die Regelungen im OZGÄndG nicht ausreichen, um der Verwaltungsdigitalisierung den nötigen Schub zu verleihen. Klare Festlegungen auf Standards, Zuständigkeiten, Zielbilder und eine Kostenkalkulation fehlen. Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Gemeinden und Gemeindeverbände stellt einen eklatanten Mangel dar. Die Städte beobachten mit Sorge, dass keine landesrechtlichen Ausführungsgesetze mit klaren Finanzierungsregelungen erlassen werden sollen. Eine unmittelbare Inpflichtnahme der Städte ist aufgrund des im Grundgesetz geregelten Durchgriffsverbots nicht zulässig.