Präsidium
26.09.2024

Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium begrüßt die Einigung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder (MPK) vom 20. Juni 2024 auf konkrete Eckpunkte zur Anwendung der Bezahlkarte Es erwartet von den Landesregierungen nun weitergehende verbindliche Regelungen zur Bezahlkarte, um eine größtmögliche einheitliche Anwendung der Bezahlkarte zu gewährleisten.
     
  2. Das Präsidium erwartet, dass durch das jeweilige Landesrecht verbindlich zu regeln ist, dass ab der Einführung der Bezahlkarte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für neu zugewiesene oder direkt in den Städten ankommende Menschen sowie eingereiste Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, über diese zu zahlen sind.
     
  3. Die Obergrenze für Bargeldauszahlungen über die Bezahlkarte ist so auszugestalten, dass zum einen ein Leistungsmissbrauch verhindert wird, zum anderen die Lebensführung der Leistungsberechtigten nicht unnötig erschwert wird. Außerdem darf durch eine zu starke Restriktion der Bargeldauszahlungen der Verwaltungsaufwand nicht steigen. Eine absolute Obergrenze von 50 Euro pro erwachsenen Leistungsberechtigten erscheint daher zu starr. In Härtefällen sollte die Obergrenze ausnahmsweise bis zur Höhe des notwendigen persönlichen Bedarfs zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhöht werden können.
     
  4. Außerdem muss die Bezahlkarte im Einzelhandel ohne Sortimentsbeschränkung als Zahlungsmittel einsetzbar sein und deutschlandweit im Onlinehandel gelten.
     
  5. Die gemeinsame Ausschreibung zur Einführung einer Bezahlkarte von 14 Bundesländern wird begrüßt. Am Ende des Vergabeverfahrens steht ein Dienstleister zur Verfügung, der flächendeckend für fast alle Bundesländer tätig sein und erhebliche Vorteile bei der Handhabung einer einheitlich und nahtlos verfügbaren Dienstleistung ermöglichen wird. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens sollte deshalb abgewartet werden, damit kein kommunaler Flickenteppich entsteht.