Präsidium
26.09.2024

BauGB-Novelle – Positionen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung"

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages begrüßt, dass das Bundesbauministerium den seit langem erwarteten Referentenentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben hat. Angesichts der großen Bedeutung des Gesetzgebungsverfahrens für die kommunale Ebene war die kurze Stellungnahmefrist allerdings unzureichend.
     
  2. Das Präsidium teilt die mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele. Viele der geplanten Regelungen zur Stärkung des Wohnungsbaus sowie zur systematischen Vereinfachung des Regelwerks zielen in die richtige Richtung. Besonders zu begrüßen ist, dass Klimaschutz und Klimaanpassung gestärkt werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass ein detaillierterer Regelungsgrad schnellere Planungen und deren Umsetzung vor Ort nicht hemmt. Planerische Vorgaben zur wassersensiblen Stadtentwicklung sollten mit fachrechtlichen Vorgaben sinnvoll verzahnt sein. Für Regulierungen zum Klimaschutz sollte geprüft werden, welche Vorgaben besser im Fachrecht zu regeln sind. Das Präsidium fordert die Länder auf, ihrerseits in den Landesbauordnungen kommunale Gestaltungspielräume für die Klimaanpassung über Satzungsermächtigungen zu ermöglichen.
     
  3. Das Präsidium stellt fest, dass der Referentenentwurf – auch wenn positive Ansätze vorhanden sind – im Hinblick auf eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik hinter den Erwartungen zurückbleibt. Das Ziel einer sozial gerechten, nachhaltigen Bodennutzung kann so nicht erreicht werden. Es bleibt zwingend erforderlich, das gemeindliche Vorkaufsrecht deutlich auszuweiten. Vollkommen unverständlich ist der Verzicht auf die dringend notwendige Neuregelung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten, das nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2021 praktisch leerläuft. Auch die Vereinfachung des Baugebots durch Einführung einer hoheitlichen Innenentwicklungsmaßnahme ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Mobilisierung dringend benötigter Bauflächen und muss endlich umgesetzt werden.
    Der durch Kabinettsbeschluss hinzugefügte § 246 e BauGB war nicht Gegenstand der Verbändeanhörung. Er sollte daraufhin evaluiert werden, welche Auswirkungen er auf die städtebauliche Entwicklung hat.