Präsidium
26.09.2024

Aus- und Umbau der Infrastruktur in der Energiewende

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages

a) Wärmenetze

  1. Das Präsidium unterstreicht erneut die zentrale Rolle der Fernwärme in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft. Eine verbesserte Transparenz über die Preisgestaltung in der Fernwärme ist wichtig für die Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Präsidium begrüßt ausdrücklich, dass die bewährte Preisänderungssystematik in der Fernwärme erhalten bleiben soll. Sie muss jedoch weiterentwickelt werden, um notwendige Sprunginvestitionen refinanzieren zu können. Insgesamt ist bei der Transformation der Energieversorgung darauf zu achten, dass die Kosten sozial gerecht verteilt werden.
     
  2. Um den notwendigen Ausbau der Fernwärme jetzt maßgeblich voranzubringen, müssen schon heute umfassende und risikoreiche Investitionsentscheidungen getroffen werden. Ohne finanzielle Planungs- und Investitionssicherheit wird der Ausbau der Wärmenetze einbrechen. Daher fordert das Präsidium die Bundesregierung dringend auf, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze deutlich aufzustocken und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz rasch zu novellieren. Die KWK-Förderung muss bis mindestens 2035 verlängert werden. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Kombination mit Fernwärme ist eine etablierte und effiziente Technologie und ein entscheidender Hebel zur Erreichung der Klimaziele. Sie wird auch in einem künftigen Kraftwerke Kapazitäts-markt eine entscheidende Rolle einnehmen.
     
  3. Das Präsidium befürwortet, dass der Bund die Geothermie als wichtige Wärmequelle in den Blick nimmt. Es ist richtig, Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Geothermieanlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die gesunde und sichere Trinkwasserversorgung darf nicht durch Geothermieanlagen gefährdet werden.

b) Transformation der Gasnetze

  1. Präsidium betont die Rolle von klimaneutralem Wasserstoff für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Es fordert den Bund auf, schnellstmöglich eine Prognose über die zukünftige Verfügbarkeit und den Preis von Wasserstoff zu ermöglichen. Zudem müssen Lösungen gefunden werden für die Städte mit Industrieansiedlungen, die nicht an das Wasserstoff-Kernnetz angebunden sind.
     
  2. Das Präsidium stellt fest, dass für den Hochlauf einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland Gasnetze gebraucht werden, allerdings nicht in dem Umfang, in dem sie heute für Erdgas verwendet werden. Der Bund muss einen geordneten Rückzug aus der Erdgasversorgung sicherstellen. Die Städte und ihre Energieversorgungsunternehmen benötigen schnell Klarheit über den Rahmen und Prozess zur Stilllegung oder Umwidmung von Gasnetzen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen vor stark steigenden Netzentgelten geschützt werden. Ziel muss insgesamt sein, eine sichere, bezahlbare und wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung in der Übergangsphase zur Klimaneu-tralität zu sichern. Die Möglichkeit, Gasnetze früher abschreiben zu können, ist ein richtiger erster Schritt.
     
  3. In Fällen von auslaufenden Konzessionsverträgen und mangelnden Bewerbern auf neu zu vergebende Gaskonzessionen muss ein notwendiger Weiterbetrieb der Gasnetze bis 2045 gesichert werden. Das Präsidium befürwortet den Weg, den bisherigen Konzessionsnehmer zu einem befristeten Weiterbetrieb des Gasnetzes zu verpflichten und entsprechend zu entschädigen. Eine Übernahme dieser Aufgabe durch die Städte lehnt das Präsidium ab. Netzbetreibern sollte es möglich sein, mit angemessener Frist die Erdgasversorgung gebietsweise einzustellen. Diesen Versorgungsgebieten sollten vom Energieversorger ein Angebot zu der Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung unterbreitet werden.
     
  4. Die Fragen der Stilllegung und des Rückbaus eines nicht mehr benötigten Gasnetzes kann nur auf der Grundlage der jeweiligen Situation vor Ort entschieden werden. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind hierbei grundlegend. Stillgelegte Gasleitungen sollten nach technischer Sicherung im Boden verbleiben oder umgenutzt werden dürfen und nur im Bedarfsfall zurückgebaut werden müssen.
     
  5. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung können Wasserstoffnetzgebiete als eine potenzielle Versorgungsart ausgewiesen werden. Nach jetzigen Erkenntnissen wird Wasserstoff zum Heizen für Haushaltskundinnen und -kunden allerdings eine eher untergeordnete Rolle spielen.