Hauptausschuss
28.11.2024

Auswirkungen des Herrenberg-Urteils auf den Erwerbsstatus von Lehrkräften/Statusfeststellungsprüfungen der Sozialversicherungsträger

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss stellt fest, dass freiberufliche Honorarkräfte maßgeblich zur Aufrechterhaltung des Bildungs- und Kulturangebots in den Städten beitragen.
     
  2. Der Hauptausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 (BSG, Az. B 12 R 3/20 R) zu einer stark veränderten Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geführt hat, die die Möglichkeit zum Abschluss rechtssicherer Honorarverträge und damit das Angebot im Bildungs- und Kulturbereich in seiner bisherigen Struktur in Frage stellt.
     
  3. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Hauptausschuss die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten Fachgespräche über den Erwerbsstatus von Lehrkräften. Der Hauptausschuss erwartet von diesem Prozess, dass dieser zeitnah eine rechtssichere Lösung schafft, welche auch in Zukunft eine Beschäftigung freiberuflicher Honorarkräfte im Bildungs- und Kulturbereich ermöglicht. Bis eine solche Lösung gefunden ist, dürfen keine auf den Kriterien des BSG-Urteils basierenden Prüfungen durch die DRV stattfinden.
     
  4. Der Hauptausschuss erwartet, dass keine rückwirkenden Forderungen der DRV bis zum Abschluss der Fachgespräche- erhoben werden. In Fällen, in denen eine Umwandlung von Honorarverhältnissen in Festanstellungsverhältnisse notwendig werden sollte, sind angemessene Übergangsfristen einzuräumen.