Hauptausschuss
06.06.2024

Integrationskurse

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Für Zugewanderte ist das Erlernen der Sprache sowie das Wissen über Geschichte, Kultur und Rechtsordnung wichtige Voraussetzung für eine gelingende Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Stärkung der Teilhabe von Zugewanderten und die Förderung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft eine notwendige und wachsende Aufgabe für die Städte ist.
     
  2. Angesichts von Zuwanderung und Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland ist es notwendig, das Angebot der Integrationskurse nachhaltig auszurichten. Der Hauptausschuss sieht in diesem Zusammenhang mit Sorge die Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 auf die kommunalen Stellenpläne und Haushalte Er fordert das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf, die Rahmenbedingungen für Integrationskurse so ausrichten, dass sie als pflichtiges Angebot für Neuzugewanderte verlässlich planbar und nachhaltig ausfinanziert sind.
     
  3. Integration ist und bleibt eine Daueraufgabe für Städte. Sie ist die Kehrseite einer gewachsenen Vielfalt in der Stadtgesellschaft. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder auf, in einen zielgerichteten Dialog mit der kommunalen Ebene einzutreten, wie Integration als kommunale Aufgabe ausgestaltet und durch Bund und Länder unterstützt werden kann. Die im Beschluss der MPK vom 6. November 2024 vorgesehene Kommission zur Verbesserung der Integration muss nun umgehend durch die Bundesregierung eingesetzt werden.