Hauptausschuss
06.06.2024

Beschleunigungsgebiete und grundlegende Änderungen bei der Genehmigung Erneuerbarer Energie-Anlagen

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss betont, dass es keinen beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien geben wird, ohne Verfahren zu verkürzen und neue Verfahrenswege zu etablieren. Er begrüßt ausdrücklich, dass Beschleunigungsgebiete mit einem Verzicht auf umfassende umwelt- und artenschutz-rechtliche Prüfungen für jedes einzelne Bauprojekt eingeführt werden sollen. Das Konzept der Beschleunigungsgebiete ist auf den Ausbau der erneuerbaren Energien begrenzt.
     
  2. Festzustellen ist zudem, dass die neuen Planungs- und Genehmigungswege den Aufwand bei der Flächennutzungsplanung und bei den Genehmigungs- und Fachbehörden erheblich steigern werden. Der Hauptausschuss betont, dass dieser Mehraufwand klar benannt und von Bund und Ländern angemessen ausgeglichen werden muss.
     
  3. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder auf, zügig Datenbanken für den Arten- und Naturschutz aufzubauen und eine hohe Datenqualität über einheitliche Standards sicherzustellen. Entscheidungen auf Grundlage vorhandener Daten sind nur möglich, wenn Datenmengen und -qualität auch entsprechend zur Verfügung stehen. Die Städte wollen vermeiden, auf Ausgleichszahlungen zurückgreifen zu müssen, weil es an einer ausreichenden Datengrundlage fehlt.
     
  4. Es ist richtig, dass es im Sinne der Beschleunigung Fristen geben muss. Dies muss sowohl für die Vorhabenträger und Projektierer als auch für die Behörden gelten. Eine Frist von maximal 30 bzw. 45 Tagen für die Entscheidung der zuständigen Behörden, ob nachteilige Umweltauswirkungen eines Windenergievorhabens vorliegen, ist jedoch nicht leistbar. Diese Frist muss mindestens verdoppelt werden.