Präsidium
23.05.2023

Anforderungen an ein KRITIS-Dachgesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Resilienzstrategien, umfassende Prävention und effektiver Katastrophenschutz werden in den kommenden Jahren eine Mammutaufgabe für die Städte und die KRITIS-Betreiber. Hierzu bedarf es nicht nur einheitlicher Vorgaben, sondern auch einheitlicher Strukturen. Die geplante Harmonisierung der Regulierung zur Cybersicherheit und den künftigen Anforderungen an die physische Sicherheit sind daher erste richtige Schritte.
     
  2. In einer Krisenlage und im Katastrophenfall müssen Bund, Länder und Kommunen handlungsfähig sein. Das Präsidium spricht sich dafür aus, besonders relevante Bereiche der Kommunalverwaltung als KRITIS zu regulieren. Dabei muss das Schutzziel maßgebend sein. Grundbedingung ist zudem, dass Bund und Länder die Städte beim Aufbau entsprechender Strukturen umfassend unterstützen. Hierzu zählen etwa Informationstechnik oder bauliche Maßnahmen, aber auch Handlungsempfehlungen.
     
  3. Die Kinder von Beschäftigten in KRITIS-Einrichtungen müssen im Krisenfall betreut werden. Das Präsidium fordert Bund und Länder auf, den rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu schaffen, um dies sicherzustellen. Eine Einstufung aller Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bzw. Ganztagsbetreuung von Schulkindern als kritische Infrastruktur ist kontraproduktiv.
     
  4. Die Betreiber kritischer Infrastrukturen sind in erster Linie zur Eigenvorsorge für den Krisenfall verpflichtet. Notstromaggregate für Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen sollten daher aus den bestehenden Finanzierungsstrukturen finanziert werden.