Präsidium
22.06.2022

Weiterentwicklung des OZG ab 2023: Anforderungen aus Sicht der Städte

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium betont, dass die mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) gesteckten Ziele für die Städte nicht weit genug reichen. Eine bürgernahe, moderne digitale Stadtverwaltung setzt digitale Gesamtprozesse, hohe Bearbeitungsgeschwindigkeiten, Nutzerorientierung und transparente Nachnutzungskonzepte voraus. Dafür ist eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung durch Bund und Länder notwendig.
  2. Eine vollständige Umsetzung des OZG bis zum Ende der Frist am 31. Dezember 2022 ist für die Städte nicht möglich. Bund und Länder haben organisatorische, technische und finanzielle Fragen der Nachnutzung von Online-Services bisher nicht gelöst. Unklar ist immer noch, wann welche Online-Leistungen unter welchen Bedingungen für Kommunen nachnutzbar sein werden und wie sich diese in bestehende technische Systeme einpassen lassen.
  3. Das Präsidium fordert die enge Einbindung der Städte bei der Weiterentwicklung des OZG. Dazu zählen Planungssicherheit und Transparenz bei der kommunalen Nachnutzung von Online-Services. Sie müssen in Zusammenarbeit mit den Städten weiterentwickelt werden. Bund und Länder müssen zudem die Finanzierung für Übernahme, dauerhaften Betrieb, Support, Wartung und Weiterentwicklung der Online-Services ab dem Jahr 2023 sicherstellen.