Präsidium
30.03.2022

Umsetzung mietrechtlicher Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages betrachtet die steigenden Mieten und das geringer werdende Angebot bezahlbarer Wohnungen in immer mehr Städten mit großer Sorge. Deshalb sind weitere Anpassungen im Mietrecht notwendig.
     
  2. Das Präsidium begrüßt die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse. Der Gesetzgeber hat diese erst durch die Anpassungen aus dem Jahr 2020 zu einem scharfen Instrument gemacht. Dabei sind existierende Ausnahmeregelungen und offensichtliche Umgehungspraktiken zu prüfen und gegebenenfalls zu unterbinden.
     
  3. Die Städte unterstützen eine weitere Absenkung der Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 11 Prozent. Das ist ein Beitrag zur Sicherung bislang günstiger Mieten.
     
  4. Mietschulden sind der häufigste Auslöser für Wohnungslosigkeit. Um Mieter bei Zahlungsverzug im Rahmen der ordentlichen Kündigung besser zu schützen, hält das Präsidium die Prüfung und mögliche Anpassungen des BGB in dieser Frage für erforderlich. Die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Vermietern, Sozialhilfeträgern und Gerichten sollten verbessert werden. Dies betrifft Informationsmöglichkeiten der Vermieter an die Sozialhilfeträger bei Zahlungsverzug der Mieter/innen, soweit sie damit einverstanden sind. Des Weiteren sollten Gerichte die So-zialhilfeträger informieren über Räumungsklagen, damit zum Beispiel psychisch erkrankte Mieter/-innen oder Familien mit Kindern besser geschützt werden.
     
  5. Die geplante, erneute Ausweitung des Betrachtungszeitraumes zur Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete erachten die Städte als nicht zielführend: Ein zusätzliches Jahr entfaltet keine Wirkung auf die Vergleichsmieten. Gleichzeitig werden aufwändige Überleitungsvorschriften notwendig, die zu Rechtsunsicherheiten führen.
     
  6. Das Präsidium begrüßt das Vorhaben, die Verbreitung qualifizierter Mietspiegel zu fördern. Zunächst gilt es aber, die aktuelle Mietspiegelreform in Kraft zu setzen und wirken zu lassen. Diese ist richtig, muss aber in den Städten erst umgesetzt werden und stellt bereits eine große Herausforderung dar. Eine Pflicht zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel muss zwingend mit einer finanziellen Unterstützung der Städte einhergehen.