Präsidium
Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium unterstützt die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Kontext der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
- Die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung der Impfpflicht im neuen § 20a IfSG lehnt das Präsidium ab. Die Verfahren bei fehlendem Nachweis über die Immunisierung sind angesichts der Arbeitsbelastungen der Gesundheitsbehörden nicht umsetzbar. Es ist zu befürchten, dass nach dem Stichtag zur Einführung der Impfpflicht am 15. März 2022 weder die betroffenen Einrichtungen und deren Personal noch die zuständigen Behörden im Gesundheitsbereich Klarheit darüber haben, ob Ungeimpfte weiter ihre Tätigkeit ausüben können.
- Das Präsidium erwartet daher von Bund und Ländern, schnellstmöglich Rechtsklarheit zu schaffen. Das Präsidium hält hierzu die Einführung eines gesetzlichen Tätigkeits- und Betretungsverbotes mit Befreiungsvorbehalt für ein taugliches Mittel. Angesichts der verbleibenden Zeit bis zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird immer klarer, dass Übergangsfristen zur Umsetzung der Regeln notwendig sein werden.