Präsidium
22.06.2022

Umsetzung der Ausbauziele Erneuerbare Energie – Flächenziele Wind und Solar

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung, den Bau von Windenergieanlagen an Land erheblich auszuweiten und zu beschleunigen. Änderungen im Planungsrecht, Bundesnaturschutzrecht und Bundesimmissionsschutzgesetz sind daher dringend geboten.
  2. Die vorgelegten verpflichtenden Flächenziele für die Windkraft an Land sind richtig. Das Präsidium fordert den Bund auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Länder ihrer Planungspflichten für den Ausbau erneuerbarer Energien nicht zulasten der Kommunen entledigen. Langfristig sollte sich der Ausbau der erneuerbaren Energien an Mengenzielen orientieren, um die Bedarfe und Fortschritte in der Energiewende besser abbilden zu können. Ein weiterer notwendiger Schritt ist, endlich eine gesetzliche Verpflichtung für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen am Ertrag der Anlagen festzuschreiben.
  3. Die geplante Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit von erneuerbaren Energien auch im Bundesnaturschutzgesetzes erleichtert die Abwägung in der Genehmigungspraxis. Dieser Grundsatz sollte in allen relevanten Fachgesetzen verankert werden. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass Windenergieanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zugelassen werden können, soweit keine alternativen Flächenausweisungen möglich sind.
  4. Die vorgesehene Festlegung einer abschließenden Artenliste und damit verbundene Regelabstände weisen in die richtige Richtung. Die Gefährdungssituation dieser Arten muss wissenschaftlich erwiesen sein. Die vorgesehenen Regelabstände dürfen nicht zu einer Verschärfung bestehender Regelungen führen.
  5. Ähnlich wie bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben sollten auch bei Windenergievorhaben Eilrechtsschutzanträge nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gestellt und begründet werden können. Zudem ist zu prüfen, wie die Antrags-Anforderungen im Genehmigungsverfahren sinnvoll vereinheitlicht und die Fristen verkürzt werden können.