Präsidium
28.09.2022

Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote der Volkshochschulen

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium stellt fest, dass ein niedrigschwelliger und kostengünstiger Zugang zu Weiterbildungsangeboten von zentraler Bedeutung ist. Neue Hürden für den Zugang zu Weiterbildungsangeboten – gerade auch für Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Erwerbsleben stehen – gilt es zu vermeiden.
     
  2. Als Träger der gemeinwohlorientierten Weiterbildung sind die Volkshochschulen ein integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems und ein Garant dafür, dass lebenslanges Lernen in einer sich schnell verändernden Welt möglich wird. Volkshochschulen geben Menschen die Möglichkeit, ihre eigenen Interessen zu verfolgen und Potentiale zu entfalten. Darüber hinaus leisten Volkshochschulen einen erheblichen Beitrag zu Integration, gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit, indem sie nachholende Bildungsabschlüsse ermöglichen.
     
  3. Das Präsidium fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen von Volkshochschulen zeitnah europarechts-konform abzusichern, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde.