Präsidium
Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium begrüßt, dass der Bund im Jahr 2022 für die Flüchtlingsaufnahme 2 Milliarden Euro bereitstellt. Bereits jetzt ist jedoch erkennbar, dass diese Mittel nicht ausreichen. Eine auskömmliche Finanzierung muss zwingend von 2022 an gewährleistet werden. Angesichts der unterschiedlichen Betroffenheit der Kommunen müssen Bund und Länder sicherstellen, dass Bundes- und Landesmittel zielgenau bei den betroffenen Kommunen ankommen.
- Das Präsidium fordert den Bund auf, bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten zügig geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Registrierung und Verteilung von Geflüchteten funktionieren immer noch nicht zufriedenstellend. Es ist zudem notwendig, Geflüchtete von Beginn an zu integrieren. Insbesondere bei KiTa, Schule und Arbeitsmarkt müssen Bund und Länder umfassende Maßnahmen ergreifen, um Städte zu unterstützen. Auch für die Krankenversorgung Schwerstverletzter sowie die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen braucht es dringend Unterstützung.
- Mit dem Rechtskreiswechsel haben Geflüchtete einen Zugang zu Regelsystemen der sozialen Sicherung erhalten. Allerdings waren die Kapazitäten der Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege, vor allem auch der Kindergärten und Schulen, bereits vor Ankunft ukrainischer Flüchtlinge vielerorts ausgeschöpft. Um hier zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, ist es faktisch unausweichlich, hinsichtlich der qualitativen Anforderungen an Räumlichkeiten und Personal vorübergehend flexibler zu werden. Bund und Länder sind aufgefordert, die gesetzlich vorgesehenen Qualitätsanforderungen den neuen Rahmenbedingungen anzupassen und eine flexible Handhabung zu ermöglichen.
- In den Städten war bereits Wohnraum knapp, bevor die vielen Geflüchteten hinzugekommen sind. Das Präsidium fordert einen integrierten Ansatz von Bund und Ländern, um der Wohnraumknappheit effektiv zu begegnen. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, angemessene Lösungen vor Ort zu finden. Dazu zählt eine aktive Bodenpolitik für die Kommunalisierung von Wohnbauflächen, die Förderung von Trägern des Wohnungsbaus, die den Wohnraum dauerhaft dem Markt entziehen, die Aktivierung von geeignetem Leerstand sowie angepasste bauliche Lösungen.