Hauptausschuss
Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Der Hauptausschuss begrüßt ausdrücklich, dass ukrainische Geflüchtete zum 1. Juni 2022 in die Regelsysteme der sozialen Sicherung aufgenommen wurden. Er stellt fest, dass der Übergang im Wesentlichen gut geglückt ist und dankt hierfür insbesondere den Beschäftigten in den Rathäusern und Jobcentern.
- Der Hauptausschuss fordert den Bund auf, die Jobcenter finanziell und personell ausreichend auszustatten, um auch die Geflüchteten aus der Ukraine umfassend betreuen und qualifizieren zu können. Zur Entlastung der Verwaltung in den kommunalen Sozialbehörden und den Jobcentern müssen die notwendigen Erstattungsverfahren pauschaliert erfolgen.
- Auch nach dem 1. Juni 2022 erfasste ukrainische Geflüchtete sollten einen direkten und unbürokratischen Zugang insbesondere ins SGB II und SGB XII erhalten. Der Hauptausschuss bedauert, dass der Bundesgesetzgeber dies nicht umgesetzt hat.
- Mit dem Rechtskreiswechsel haben Geflüchtete einen Zugang zu Regelsystemen der sozialen Sicherung erhalten. Allerdings waren die Kapazitäten der Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege, vor allem auch der Kindergärten und Schulen, bereits vor Ankunft ukrainischer Flüchtlinge vielerorts ausgeschöpft. Um hier zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, ist es faktisch unausweichlich, hinsichtlich der qualitativen Anforderungen an Räumlichkeiten und Personal vorübergehend flexibler zu werden. Bund und Länder sind aufgefordert, die gesetzlich vorgesehenen Qualitätsanforderungen den neuen Rahmenbedingungen anzupassen und eine flexible Handhabung zu ermöglichen.