Hauptausschuss
23.06.2022

Kostensteigerungen im Bauwesen – Anforderungen an alle Handlungsebenen

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages nimmt mit Sorge die Baukostensteigerungen in allen Sektoren des öffentlichen und privaten Bauwesens wahr. Die steigenden Kosten und die Fördersystematik von EU-Kommission, Bund und Ländern gefährden Fertigstellung und Neubeginn von Bauvorhaben aller Art.
  2. Der Hauptausschuss ersucht die Bundesregierung zügig zu klären, wie das in der Anwendung komplexe Instrument der Stoffpreisgleitklauseln für die öffentlichen Auftraggeber bei Ausschreibungen handhabbarer und rechtssicherer gestaltet werden kann. Die Bundesregierung ist aufgefordert, allen Ursachen für Kostensteigerungen nachzugehen.
  3. Der Hauptausschuss fordert die EU-Kommission, Bund und Länder als Fördermittelgeber auf, die Fördersystematik grundlegend auf den Prüfstand zu stellen und die vorliegenden Erkenntnisse von PD-Partnerschaften Deutschland (Berater der öffentlichen Hand GmbH) für erfolgreiche Förderprogramme umzusetzen.
  4. Als Sofortmaßnahme müssen Fristen für die Fertigstellung geförderter Vorhaben flexibel gehandhabt und der aktuellen Situation infolge der Corona-Pandemie und der Bauwirtschaft entsprechend angepasst werden. Die EU-Kommission ist aufgefordert, die nicht praxisgerechten Fristläufe für EFRE-geförderte Vorhaben in der laufenden und zukünftigen Förderperiode zu korrigieren. Es muss verhindert werden, dass Fördermittel nicht abgerufen werden können oder zurückgezahlt werden müssen.
  5. Bund und Länder sind aufgefordert, Nachschussmöglichkeiten zu prüfen, um verlorene Investitionen zu vermeiden und die Fertigstellung von Vorhaben nicht zu gefährden. Dies betrifft insbesondere Vorhaben der sozialen Wohnraumförderung der kommunalen und freien Wohnungswirtschaft. Zur Prüfung der Nachschussbedarfs kann auf das Prinzip der "open books" zurückgegriffen werden.

 

  1. Aufwendige Vergabe- und Ausschreibungsverfahren hemmen Investitionen. Beschaffungen müssen deutlich einfacher werden. Dafür müssen die befristeten Vereinfachungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen dauerhaft gelten und die Schwellenwerte weiter angehoben werden.