Hauptausschuss
26.01.2022

Kommunale Bodenpolitik – Praxiserfahrungen und zukünftige Erfordernisse

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss begrüßt die Ziele der Bundesregierung im Wohnungsbau. Um diese umsetzen zu können, müssen die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Mobilisierung und Neuentwicklung von Bauland weiter verbessert und verfassungsrechtlich nicht zwingend gebotene materielle und formelle Beschränkungen aufgegeben werden.
     
  2. Die Absicht ist richtig, die zuletzt befristet im BauGB eingeführten Instrumente der sek-toralen Bebauungspläne, Baugebote und Vorkaufsrechte zu verstetigen. Sie sind unter Berücksichtigung der bereits sichtbar gewordenen praktischen Erfordernisse so nachzujustieren und weiterzuentwickeln, dass die Steuerungswirkung der Städte auf Teile des Boden- und Wohnungsmarkts gestärkt wird. Dazu gehört auch, das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten rechtssicher auszugestalten. Der Hauptausschuss hält eine gesetzliche Anpassung zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten für erforderlich, damit das Instrument nicht ins Leere läuft. Zudem sind die im Baugesetzbuch vorgesehen Abwendungsregelungen klarzustellen.
     
  3. Zudem dürfen die Städte nicht vermeidbaren Lasten ausgesetzt werden, wie bspw. Entschädigungsansprüchen infolge der Festsetzung sektoraler Bebauungspläne.
     
  4. Der Hauptausschuss unterstreicht die Bedeutung der vom Bundesgesetzgeber für angespannte Wohnungsmärkte eingeführten besonderen städtebaulichen Instrumente. Es ist kontraproduktiv, die Anwendung dieser Instrumente von einer zusätzlich zu erlassenden Landesrechtsverordnung abhängig zu machen. Dies schränkt die kommunale Planungshoheit unnötig ein.
     
  5. Immer weiter steigende Bodenpreise erschweren Investitionen in den Wohnungsbau und in anderen Bereichen. Mit der bevorstehenden Städtebaurechtsnovelle sind auch Regelungen zu schaffen, von denen preisdämpfende Effekte auf den Bodenmarkt ausgehen. Hierzu zählen u.a. die bereits umfänglich erprobte Innenentwicklungsmaßnahme und die rechtssichere und auf das gesamte Gemeindegebiet auszuweitende Ausübung von Vorkaufsrechten.  
     
  6. Das städtebaurechtliche Instrumentarium ist zudem mit Blick auf die zwingenden Erfordernisse im Klimaschutz und Klimaanpassung durch ein konzertiertes Zusammenwirken von Bund und Ländern weiterzuentwickeln. Es ist zu klären, ob und in welchem Umfang bundesrechtliche Regelungen den Kommunen helfen, klimarelevante Regelungen rechtssicher zu treffen.