Hauptausschuss
01.07.2021

Novelle Klimaschutzgesetz

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss stellt fest, dass das novellierte Klimaschutzgesetz die Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aufgreift und begrüßt die im Klimaschutzgesetz vorgesehene Verschärfung der CO2-Einsparziele. Allerdings lässt die Novelle des Klimaschutzgesetzes viele Fragen offen und muss zeitnah mit weitreichenden Maßnahmen unterlegt werden, die über den Klimapakt und das Klimaschutz Sofortprogramm hinausgehen. Bei der Entwicklung der Maßnahmen ist eine Einbeziehung der Städte zwingend, da sie sich seit vielen Jahrzehnten im Klimaschutz engagieren.
     
  2. Der Hauptausschuss spricht sich für eine zeitnahe Erhöhung der CO2-Bepreisung in einer Größenordnung von mindestens 50 Euro/t CO2 aus, die zwingend mehr Anreize für Verhaltensänderungen hervorruft. Dadurch können insbesondere der Umstieg in eine nachhaltige Mobilität sowie mehr Investitionen zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich angereizt werden.
     
  3. Die erforderliche Erhöhung der CO2-Bepreisung darf allerdings die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Gewerbe nicht über Gebühr belasten. Daher sollte die CO2-Bepreisung durch geeignete Instrumente verursachergerecht ausgestaltet werden und einseitige Belastungen vermeiden. Dafür kommen beispielsweise eine einkommensbezogene Klima-Pauschale oder ein Klima-Bonus, die Aufteilung der Kosten für die Wärme zwischen Mieter und Vermieter oder die Absenkung der EEG-Umlage in Frage.
     
  4. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder auf, den Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie massiv voranzutreiben. Zudem bedarf es insbesondere einer schnellen Weiterentwicklung der Gebäudeenergiegesetzes und einer Stärkung der kommunalen Wärmeplanung. Dabei brauchen die Städte eine verlässliche finanzielle und rechtlich abgesicherte Unterstützung. Insofern bekräftigt der Hauptausschuss seine Forderung nach einem langfristig angelegtem investiven Förderprogramm, das auf die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative aufbaut und flexibel handhabbar ist.
     
  5. Neben dem Klimaschutz ist die inzwischen notwendige Anpassung an den Klimawandel eine weitere zentrale Zukunftsaufgabe aller staatlichen Ebenen. Die Klimaanpassung sollte daher im Bundes-Klimaschutzgesetz verankert und durch ein tragfähiges und rechtlich abgesichertes Finanzierungsprogramm für die Klimafolgenanpassung unterlegt werden.