Präsidium
Stadtverträgliche Geschwindigkeit
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium des Deutschen Städtetages erneuert seine Forderung, weitere Anpassungen im Straßenverkehrsrecht vorzunehmen. Über die Verkehrssicherheit hinaus müssen auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität an geeigneter Stelle in die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke aufgenommen und umgesetzt werden.
- Das Präsidium fordert, die nicht mehr umgesetzten Empfehlungen des 19. Bundestages zur Verkehrssicherheit in der 20. Legislatur zielführenden Lösungen zuzuführen. Dazu muss es den Kommunen mindestens ermöglicht werden
- innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen;
- in Modellprojekten zu untersuchen, wie es sich auf den Straßenverkehr in Kommunen auswirkt, wenn ein generelles Tempolimit von 30 km/h angeordnet wird und nur auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 zugelassen wird.