Präsidium
28.09.2021

Stadtverträgliche Geschwindigkeit

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages erneuert seine Forderung, weitere Anpassungen im Straßenverkehrsrecht vorzunehmen. Über die Verkehrssicherheit hinaus müssen auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität an geeigneter Stelle in die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke aufgenommen und umgesetzt werden.
     
  2. Das Präsidium fordert, die nicht mehr umgesetzten Empfehlungen des 19. Bundestages zur Verkehrssicherheit in der 20. Legislatur zielführenden Lösungen zuzuführen. Dazu muss es den Kommunen mindestens ermöglicht werden
    1. innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen;
    2. in Modellprojekten zu untersuchen, wie es sich auf den Straßenverkehr in Kommunen auswirkt, wenn ein generelles Tempolimit von 30 km/h angeordnet wird und nur auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 zugelassen wird.