07.07.2017
Bewährtes Bündnis weiter festigen
Gastbeitrag von Verena Göppert, Ständige Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers und Leiterin des Dezernats Finanzen, in der SparkassenZeitung
Wir leben aktuell in einem durch Globalisierung, Umbrüche und Krisen gezeichneten Umfeld. Trotz aller Veränderungen und gerade wegen dieser Veränderungen bleiben die Sparkassen für sehr viele Menschen in den Städten und für die Städte selbst wichtige und verlässliche Partner.
Sparkassen sind ein Teil heimatlicher Verankerung und damit von Zukunftssicherung. Sparkassen haben zu Recht das besondere Vertrauen der Menschen und der lokalen Wirtschaft bei der Versorgung mit Geld und Krediten.
Gerade auch in der akuten Phase der internationalen Finanzkrise wirkten die deutschen Sparkassen nachweislich stabilisierend für die Volkswirtschaft. Sie erfüllen einen öffentlichen Auftrag, und sie sind auch wesentliche Finanzierungspartner der Kommunen. Nicht ausschließlich am Gewinn orientiert, erbringen Sparkassen zahlreiche wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen, von denen die jeweiligen Kommunen ebenso profitieren wie die örtliche Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Diese breite regionale Verankerung gilt es zu dokumentieren, zu erhalten und weiter zu festigen. Die enge Bindung zwischen den kommunalen Trägern und ihren Sparkassen hat sich uneingeschränkt bewährt.
Deshalb glaubt man seinen Augen kaum, wenn man die kürzlich von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Leitlinien zur Beurteilung von Gremienmitgliedern liest. Denn die EZB vermutet per se einen Interessenkonflikt, wenn Bürgermeister in Aufsichtsorganen der Institute sitzen. Dabei wird die demokratische Legitimation der kommunalen Vertreter völlig außer Acht gelassen. Wir weisen die Vermutung eines generellen Interessenkonfliktes kommunaler Vertreter in den Verwaltungsräten der Sparkassen entschieden zurück. Die Einbindung kommunaler Vertreter in die Kontrollgremien ist der besonderen kommunalen Anbindung und der Sicherstellung des spezifischen Auftrags der Sparkassen geschuldet. Sie ist unverzichtbar, um die öffentlichen Aufgaben im öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen zu erfüllen. Es ist ein ermutigendes Signal, dass kürzlich auch die Ministerpräsidentenkonferenz deutlich in unserem Sinne Position bezogen hat.
Aufwand für Kleine muss angemessen bleiben
Pläne der EU-Kommission zu einer europaweiten Bankenregulierung und das Vorhaben eines europaweiten Einlagensicherungssystems müssen verhältnismäßig sein. Gestufte Anforderungen sind der richtige Weg, um einerseits systemrelevante Banken einem klaren internationalen Regelwerk zu unterstellen, aber andererseits kleine regionale Institute vor unangemessenem Aufwand und hohen Kosten zu schützen. Es ist erfreulich, dass die EU- Kommission zumindest signalisiert hat, das Proportionalitätsprinzip stärker zu berücksichtigen.
Regionalprinzip bleibt unverrückbar
Wir verkennen nicht, dass Sparkassen aktuell mit ihrem Geschäftsmodell vor großen Herausforderungen stehen. Den veränderten Markt- und Wettbewerbsbedingungen, der Digitalisierung sowie veränderten Kundenansprüchen müssen sich die Geschäftsstrategien der Sparkassen anpassen.
Gleichwohl sind wesentliche, unverrückbare Grundprinzipien zu beachten, wenn das Geschäftsmodell der Sparkassen fortgeschrieben wird. Die entscheidenden Prüfsteine sind: die in der kommunalen Selbstverwaltung verankerte öffentliche Daseinsvorsorge und der daran geknüpfte öffentliche Auftrag der Sparkassen. Dabei ist die Beachtung des Regionalprinzips wesentlich.