10.12.2015
Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II
Positionspapier des Deutschen Städtetages
Die (ausreichende) Umsetzung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II ist immer wieder Gegenstand der fachpolitischen Diskussion auf Bundes- und auf Länderebene. Darin spiegelt sich einerseits die Befürchtung, den Bedarfen der Leistungsberechtigten werde nicht ausreichend Rechnung getragen und andererseits die Hoffnung, die kommunalen Eingliederungsleistungen könnten der zentrale Schlüssel für einen größeren Integrationserfolg gerade bei schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen sein.
Befeuert wird die Diskussion durch die auf überregionaler Ebene aus strukturellen Gründen nur schwer herstellbare Transparenz über die Leistungserbringung und durch zum Teil fehlendes Wissen bei den abeitsmarktpolitischen Akteuren über die Struktur und Ausgestaltung der kommunalen Daseinsvorsorge insgesamt.
Mit der Ausweitung des Zielsteuerungssystems im SGB II auf alle Aufgabenträger wird inzwischen auch über die Einbeziehung der kommunalen Eingliederungsleistungen in die Zielsteuerung diskutiert. Einige Bundesländer schließen bereits mit den Optionskommunen
Zielvereinbarungen über diese Leistungen ab; das Land Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus auch Vereinbarungen mit den kommunalen Trägern in gemeinsamen Einrichtungen abgeschlossen sowie eine Zielvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) getroffen.
Diese Entwicklung wird von kommunaler Seite kritisch beobachtet, zumal gesicherte Erkenntnisse über Wirkungszusammenhänge im Hinblick auf die kommunalen Eingliederungsleistungen fehlen.
Das vorliegende Papier soll einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten und die rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen und Grenzen für die Umsetzung der kommunalen Eingliederungsleistungen aufzeigen.
Positionspapier kommunale Eingliederungsleistungen
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